Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Hromatka Handelsgesellschaft m.b.H. Wien – Hohenems
Allgemeines:
Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle von uns durchgeführten Kundenaufträge. Unsere Kunden anerkennen diese Bedingungen durch Auftragserteilung sowie durch Entgegennahme der Lieferung als für sie verbindlich.
Allen entgegenstehenden und unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen widersprechenden Einkaufsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Selbstgewählte Ware wird nicht zurückgenommen.
Üben wir einmal in der Geltendmachung unserer Rechte Nachsicht, so bedeutet dies keinen Verzicht für die Zukunft auf diese Rechte.
Angebote:
Unsere Angebote und Preise in unseren Katalogen sind stets freibleibend und müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
Preise:
Alle unsere Preise verstehen sich exklusive MwST. ab Lager. Berechnungen erfolgen immer nach der gültigen Preisliste. Preiserhöhungen infolge allgemeiner Preis-, Sortiments- und Lohnerhöhungen behalten wir uns vor. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, exklusive Verpackung und Transportkosten zum Kunden.
Lieferung:
Die Lieferung bzw. der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Unter einem Warenwert von €40,00 exkl MwSt. wird ein Manipulationszuschlag von €8,00 exkl MwSt. verrechnet. Ab einem Warenwert von € 250,– netto exkl. MwSt. liefern wir versandkostenfrei. Unter diesem Warenwert stellen wir Transportkosten wie folgt in Rechnung:
Paketdienstfähige Ware: klein-mittel €8,90 exkl. MwSt./groß €10,90 exkl MwSt.
Speditionsware: € 25 exkl. MwSt.
Mängel:
Der Kunde hat die Ware bei Übernahme auf ihre vertragliche Beschaffenheit zu überprüfen.
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie sonstige Mängel sind uns unverzüglich spätestens jedoch 5 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen.
Produkthaftung:
Bei allen unseren Lieferungen an Unternehmer: Wenn der Schaden einen Unternehmer trifft, so haften wir nicht nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG), sondern nur nach den entsprechenden Paragraphen des ABGB (Verschuldenshaftung)
Gewährleistung:
Unsere Gesellschaft ist nicht Hersteller der von ihr gelieferten Ware und haftet unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. In jedem Fall ist unsere Haftung der Höhe nach auf den Fakturenwert der reklamierten Ware beschränkt. Alle weiteren Ansprüche des Bestellers oder Dritten, vor allem Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art sind ausgeschlossen.
Retourwaren:
Vor jeder Rücksendung, ob berechtigt oder nicht, ist es unbedingt erforderlich mit unseren Auftragsannahmen in Wien oder Hohenems Verbindung aufzunehmen.
Sollten Retourwaren bei uns eintreffen, über deren Rücknahme vorher keine Kontaktaufnahme mit unserer Firma stattgefunden hat, sind wir berechtigt die Annahme der Ware zu verweigern, und alle uns dadurch entstandenen Kosten dem Kunden anzulasten. Rücksendungen sind in jedem Falle frei Haus vorzunehmen.
Für in Kulanz retour genommene Ware wird ein Abschlag von 20%, mindestens aber EUR 15,00 netto exkl. MwSt. vom Warenwert abgezogen.
Bitte beachten Sie, dass wir generell nur originalverpackte Lagerware (ausgenommen Auslaufware!) innerhalb 4 Wochen ab Lieferdatum zurücknehmen können.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Für den Fall der Verarbeitung und/oder Veräußerung gilt folgende Ergänzung: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Die Befugnis des Käufers im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, erlischt mit dessen Zahlungseinstellung bzw. mit dem Antrag, über das Vermögen des Käufers das Konkursverfahren oder das Ausgleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses zu eröffnen. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, auf unsere erste Anforderung die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Wir werden dem Käufer für zurückgenommene unverarbeitete Vorbehaltsware dasjenige gutschreiben, das wir bei bestmöglicher Verwertung erhalten. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache in der Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf den Wert unseres Miteigentums beschränkt.
Zahlung:
Zahlungskondition: Wenn nicht anders vereinbart nach Erhalt netto. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang die jeweils üblichen Zinsen und Kosten von 12% zu verrechnen. Auch sind wir berechtigt, dem Käufer alle weiteren Kosten der Zahlungseintreibung, wie insbesondere die Kosten des KSV von 1870 oder unseres Anwaltes, zu belasten.
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung für den Kunden an uns können nur auf unsere bekannt-gegebenen Bankkonten erfolgen oder an im Handelsregister eingetragene Organe unserer Gesellschaft erfolgen, es sei denn, dass sich der Inkassant durch eine schriftliche Vollmacht der Geschäftsleitung auszuweisen vermag.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort Wien oder Hohenems, Gerichtsstand ist Wien.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier
per PDF zum Download: